Die Testpflicht – Was bedeutet das?

Das Erklärvideo zur Anwendung des Roche- Tests ist auch für Kinder gut verständlich  und kann mit ihnen gemeinsam angeschaut werden.(Link: Wie wird der Selbsttest von  Roche durchgeführt? – YouTube)

Testpflicht- was bedeutet das konkret? 

Testpflicht heißt, dass Ihr Kind unter Aufsicht der Lehrkraft, bzw. der Betreuungsperson in der Notgruppe alle 2-3 Tage einen Selbsttest durchführen wird. 

Wann muss Ihr Kind nicht am schulischen Selbsttest teilnehmen?  Wenn es einen negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch  geschultem Personal durchgeführt wurde, vorlegen kann. Dieser darf nicht älter als 48  Stunden sein. 

Wie steht es mit der Einwilligung/ Ablehnung zur Durchführung der Selbsttests? Das Erscheinen Ihres Kindes in der Schule wird automatisch als Einverständnis  Ihrerseits gewertet, da Sie hiermit über die Testpflicht bei Präsenz informiert worden  sind. 

Kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden? 

Zum derzeitigen Stand ist es möglich, aus coronabedingten Gründen einen Antrag auf  Befreiung vom Präsenzunterricht bei der Schulleitung zu stellen. Das heißt, das  Nachholen/ Erarbeiten des in Präsenz erfolgten Unterrichtsstoffes ist, wie sonst auch bei  Fehlen aufgrund von Krankheit o.a., Pflicht der Erziehungsberechtigten. Bitte  organisieren Sie für diesen Fall einen Klassenpartner als Postdienst oder holen Sie das  von der Lehrerin bereitgelegte Material täglich in der Schule ab. 

Wie geht es weiter, wenn der Selbsttest Ihres Kindes positiv ist? Zeigt der Selbsttest des Kindes ein positives Ergebnis an, wird Ihr Kind die Klasse  verlassen und, von uns beaufsichtigt, darauf warten, dass Sie es abholen kommen. Dies bitten wir, möglichst zügig zu tun. 

Bitte nehmen Sie dann umgehend mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf und besprechen  Sie das weitere Vorgehen.  

(Telefon 9773-0; Telefax 0911 9773-1113; E-Mail poststelle@lra-fue.bayern.de) Da es auch möglich ist, dass der Selbsttest ein „falsch positives“ Testergebnis anzeigt,  wird das örtliche Gesundheitsamt immer einen PCR-Test anordnen, um das  Testergebnis zu überprüfen. Erst wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, liegt  tatsächlich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor. 

Informieren Sie uns anschließend darüber, ob wir in der Schule gegebenenfalls weitere  Maßnahmen ergreifen müssen. 

Was können Sie tun, um Ihr Kind bestmöglich auf den Selbsttest in der  Schule vorzubereiten? 

Sprechen Sie mit Ihrem Kind möglichst wertungsfrei über seine neuen Aufgaben. Je  mehr Fragen beantwortet wurden, desto sicherer fühlt sich Ihr Kind. Zur Gesprächsvorbereitung sende ich Ihnen die Gebrauchsanweisung des zum Einsatz  kommenden Tests von Roche sowie eine bebilderte Anleitung zur Testdurchführung zu. 

Das Erklärvideo zur Anwendung des Roche- Tests ist auch für Kinder gut verständlich  und kann mit ihnen gemeinsam angeschaut werden.(Link: Wie wird der Selbsttest von  Roche durchgeführt? – YouTube)

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